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Datenschutz


Obsthof Reisinger verpflichtet sich dazu, die Privatsphäre der Nutzer dieser Website zu schützen. Persönliche Informationen werden von uns nicht an andere Unternehmen verkauft.

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Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Kontakt


Obsthof Reisinger
Franz Reisinger
Mitterndorf am Jauerling 1
A-3620 Spitz an der Donau

Telefon: +43 / 2713 / 2855

Marillentelefon: +43 / 660 / 684 14 61

Fax: +43 / 2713 / 2855 10

Email: info@obsthof-reisinger.at


Stand: 01.07.2014



Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich


Für die Geschäftsbeziehung zwischen Obsthof Reisinger und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Obsthof Reisinger nicht an, es sei denn, Obsthof Reisinger hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt


Obsthof Reisinger verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Obsthof Reisinger zum Rücktritt berechtigt.

§ 3 Lieferung


Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von Obsthof Reisinger verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug


Der Kaufpreis ist prompt ab Erhalt der Ware fällig. Der Besteller erhält zusätzlich zur Bestellung eine Auftragsbestätigung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Obsthof Reisinger berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu fordern.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung


Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Obsthof Reisinger anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Obsthof Reisinger.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung


Liegt ein von Obsthof Reisinger zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Obsthof Reisinger nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Obsthof Reisinger zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Obsthof Reisingert zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Obsthof Reisinger haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Obsthof Reisinger nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Obsthof Reisinger ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sofern Obsthof Reisinger fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Krems. Obsthof Reisinger ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

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Stand: 25.05.2018
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