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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Obsthof
Reisinger und dem Besteller gelten ausschließlich
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt
Obsthof Reisinger nicht an, es sei denn, Obsthof Reisinger
hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Obsthof Reisinger verpflichtet sich, die Bestellung
des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website
ist Obsthof Reisinger zum Rücktritt berechtigt.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung
ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald
die Lieferung den Betrieb von Obsthof Reisinger verlassen
hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis ist prompt ab Erhalt der Ware fällig.
Der Besteller erhält zusätzlich zur Bestellung
eine Auftragsbestätigung. Kommt der Besteller in
Zahlungsverzug, so ist Obsthof Reisinger berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 12% zu fordern.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder von Obsthof Reisinger anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen
den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte
Ware im Eigentum von Obsthof Reisinger.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von Obsthof Reisinger zu vertretender Mangel
der Kaufsache vor, ist Obsthof Reisinger nach eigener
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Ist Obsthof Reisinger zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die Obsthof Reisingert zu vertreten hat,
oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen
Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Obsthof Reisinger
haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haftet Obsthof Reisinger nicht für entgangenen
Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden
des Bestellers. Soweit die Haftung von Obsthof Reisinger
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sofern Obsthof
Reisinger fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder
Personenschäden auf den typischerweise entstehenden
Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist
beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt
auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluß
des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung ist Krems. Obsthof Reisinger
ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des
Bestellers zu klagen.
Stand: 29.03.2005
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